Ep. 62 - Die Vertretung im Erbscheinsverfahren
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Im Erbscheinsverfahren kann man sich vertreten lassen, und zwar
auch bei der Antragstellung. Problematisch ist es aber, dass der
Antragsteller bzw. dessen Vertreter regelmäßig eine
eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Damit versichert der
Betreffende, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. In dieser Folge
beschäftige ich mich damit, ob und wie man auch als
Bevollmächtigter oder Betreuer bei der Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung vertreten werden kann. Ich nehme
Bezug auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 20.6.2018, Az.: 6 W
78/18.
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