Ep. 53 - Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens
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Beschreibung
vor 5 Jahren
"Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens" ist eine gern
verwendete Formulierung in Ehegattentestamenten, die regelmäßig
die Einleitung zu einer Schlusserbenbestimmung nach dem Ableben
des längerlebenden Ehegatten bildet. Doch was, wenn die Eheleute
nicht gleichzeitig versterben? Kann dann in diesen Wortlaut
hineininterpretiert werden, dass die Schlusserbenbestimmung
trotzdem greifen soll? Damit hatte sich kürzlich der BGH
auseinanderzusetzen, vgl. Beschluss vom 19.6.2019, Az.: IV ZB
30/18.
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