Ep. 45 - Der erbunwürdige Erbe
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Beschreibung
vor 5 Jahren
In bestimmten Konstellationen, in denen sich ein Erbe schwerster
Verfehlungen schuldig gemacht hat, wird der Erblasser nicht
wollen, dass der Betreffende auch noch sein Erbe wird. Einige
dieser Fälle sind gesetzlich geregelt und führen dazu, dass der
Erbe als erbunwürdig einzustufen ist. Die gesetzliche Aufzählung
ist abschließend, nachzulesen in § 2339 BGB, oder Du hörst es Dir
hier einfach an.
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