Ep. 41 - Vorsicht vor Ausschlagung bei "Überschuldung"

Ep. 41 - Vorsicht vor Ausschlagung bei "Überschuldung"

7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Ist der Nachlass überschuldet, wird man als Erbe häufig den Weg
der Ausschlagung wählen. Das ist in diesem Fall oft auch
sinnvoll. Doch sei vor einer vorschnellen Ausschlagung gewarnt.
Wer nicht weiß, wie sich der Nachlass zusammensetzt, der hat auch
keine aktive Kenntnis von der Überschuldung. Ist der Nachlass
hinterher doch positiv, gibt es keine Möglichkeit mehr, die
erklärte Ausschlagung rückgängig zu machen. In Anlehnung an OLG
Düsseldorf vom 19.12.2018, Az.: I-3 Wx 140/18.

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