Ep. 38 - Darf ein Nachlasspfleger ein Depot auflösen?
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vor 5 Jahren
Eine Frau verstirbt. Ihre Erben sind unbekannt. Das
Nachlassgericht ordnet zur Sicherung des Nachlasses
Nachlasspflegschaft an. Ein Depot ist Bestandteil des Nachlasses.
Das erscheint dem Nachlasspfleger zu unsicher und er würde es
gerne auflösen. Zu diesem Zweck beantragt er die gerichtliche
Ermächtigung, dies tun zu dürfen. Doch das Gericht ist damit
nicht einverstanden. Zu Recht.
Entschieden vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf durch
Beschluss vom 21.2.2019, Az: 3 Wx 8/19
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