Ep. 36 - Die Erbengemeinschaft und ihre Auseinandersetzung
13 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Immer wenn mehrere Personen nach einem eingetretenen Todesfall
Erben werden, entsteht automatisch, ob man will oder nicht, eine
Erbengemeinschaft. Diese gilt es, aufzulösen, was mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden sein kann. Alle Nachlassgegenstände
unterliegen der gemeinschaftlichen Verwaltung durch die Miterben;
keiner darf ohne den anderen handeln. -Ausnahmen bestätigen die
Regel. Hier gebe ich Dir einen ersten, groben Überblick über die
Themen, die bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
anstehen und welche Grundgedanken zu beachten sind.
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