Ep. 33 - Rechnungslegungspflichten eines Bevollmächtigten
12 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Wer eine Vollmacht erhalten hat, ist grundsätzlich dazu
verpflichtet, dem Vollmachtgeber (oder später seinen Erben)
Rechnung zu legen, was er mit der Vollmacht gemacht hat. Er muss
vor allem zusammenstellen, welche Ausgaben er getätigt hat und
diese auch belegen können. Nur in wenigen Ausnahmefällen muss der
Bevollmächtigte nicht Rechnung legen. In dieser Folge zeige ich
auf, wann der Bevollmächtigte nicht Rechnung legen muss, wie sich
die Rechtsprechung hierzu entwickelt hat und wer in diesem
Bereich was beweisen muss.
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