Ep. 32 - Der Vertrag mit dem Bevollmächtigten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Vollmachtgeber und Bevollmächtigter können ihr Verhältnis
außerhalb der Vollmacht in einem gesonderten Vertrag regeln und
sollten davon Gebrauch machen. Dieser Vertrag wird auch als
"Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und
Bevollmächtigtem" bezeichnet. Regeln kann man alles, was man
möchte. Typische Themen sind ein etwa geschuldeter Aufwendungs-
oder Auslagenersatz oder der Umfang der Rechnungslegungspflicht.
Wie weit muss der Bevollmächtigte über seine Geschäfte Auskunft
geben können? Über alles oder nur ab einer bestimmten Summe? Sind
mehrere Bevollmächtigte vorhanden? Wenn ja, wer soll für
was verantwortlich sein?
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