Ep. 28 - "Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge"
8 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Häufig werden Vermögenswerte "im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge" lebzeitig übertragen. Doch was meint dieser Begriff?
Kann man sich auf eine bestimmte rechtliche Einordnung verlassen?
Leider nein. Aber höre selbst... -Und stelle sicher, dass Du ein
Auslegungsproblem nicht hast, falls Dir Vermögen lebzeitig
übertragen wird oder Du selbst Vermögen weitergeben möchtest.
Wenn Du das Urteil des BGH, auf das ich mich beziehe, nachlesen
möchtest, weil Du ein persönliches Interesse daran hast, findest
Du es im Internet frei verfügbar unter dem gerichtlichen
Aktenzeichen IV ZR 91/09. Es datiert vom 27.01.2010.
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