#38 Im Gespräch mit Ruth Leitenmaier zu Rechtsfragen rund um das Lipödem
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vor 6 Jahren
Heute gibt es wieder eine Folge zum Starke Frauen Friday und ich
freue mich sehr, dir die starke Frau des heutigen Tages
vorzustellen: Ruth Leitenmaier! Ruth ist Rechtsanwältin und
unter anderem auf Sozial- und Medizinrecht spezialisiert, deshalb
hat sie auch schon viele Lipödempatientinnen vertreten. Außerdem
ist sie auch selbst vom Lipödem betroffen - neben vielen
Rechtsfragen werden wir auch darüber kurz sprechen … ausführlich
kannst du Ruth´s Geschichte auf Frauensache lesen.
Du wirst im Interview Antworten auf folgende Fragen finden:
Was genau ändert sich im Bezug auf die Patientenrechte nach
dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.4.2018?
Was genau sind die Inhalte der GBA-Studie? Wer darf
mitmachen? Wie lange geht die Studie?
Bleibt aktuell als wirklich einzige Möglichkeit nur noch die
Genehmigungsfiktion?
Die Sozialmedizinische Beurteilung von Ödemkrankheiten sagt,
dass Ödemkrankheiten die Leistungsfähigkeit eines Menschen mehr
oder weniger stark beeinflussen und deshalb zu einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit führen können. (Quelle: Informationsblatt
des Ödemforums) Wann genau spricht man vom
Erwerbsunfähigkeit und wann von Berufsunfähigkeit?
Ich habe gelesen, ab 30 GdB (Grad der Behinderung) kann man
einen Antrag auf Gleichstellung beantragen. Wie wird
der Grad der Behinderung beim Lipödem festgelegt? Was
bedeutet eigentlich Antrag auf Gleichstellung? Wo kann man
den Antrag auf Gleichstellung beantragen und welche Unterlagen
braucht man dazu?
Seit Anfang 2017 haben nur noch die Patienten einen
langfristigen Heilmittelbedarf außerhalb des Regelfalles, die ein
Lipo-Lymphödem Stadium III (Elephantiasis) haben oder an einem
Lipödem, dass aufgrund einer Krebserkrankung entstanden ist,
leiden. Ist das richtig so? Und gibt es hier Möglichkeiten, um
trotzdem noch an die benötigten Lymphdrainagen dranzukommen?
Kompressionsbestrumpfung: Wieviele Versorgungen stehen uns im
Jahr zu? Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der Arzt keine
oder nicht die angemessene Anzahl an Kompressionsstrümpfen
verschreiben will?
Ein Lipödem ist als chronische Erkrankung bei den
Krankenkassen anerkannt. Somit haben wir die Möglichkeit eine
Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, so dass
nur 1% des Bruttogehaltes als Zuzahlung gezahlt werden muss. Gilt
das für alle? Wie sind hier die genauen Regelungen und wie und wo
stellt man den Antrag zur Zuzahlungsbefreiung
Wie sieht die Rechtslage aus im Bezug auf die medizinische
Reha? Wem steht es zu? Wie geht man bei Ablehnung vor?
Wie sehen unsere Rechte im Bezug auf das Lymphapressgerät
aus? Wem steht es zu? Was macht man bei Ablehnung der Kassen oder
wenn der Arzt es erst gar nicht verschreibt?
Ich habe gehört, das man sogar die Stromkosten dafür bei der
Krankenkasse einreichen kann. Ist das richtig?
Zum Abschluss: Gibt es sonst noch irgendwelche besondere
Rechte, die wir, als Lipödempatientinnen haben, von denen
wir unbedingt wissen sollten?
Danke an Ruth für das sehr nette Gespräch und die vielen
wertvollen Informationen!
Da die Informationen zur Rechtslage grundsätzlich sehr komplex
sind, haben Ruth und ich uns entschlossen, das komplette
Interview auch in schriftlicher Form zu Verfügung zu stellen. Du
findest es auf meinem Blog.
Weitere Links:
Kanzlei Ruth Leitenmaier
Genehmigungsfiktion gefällig?
BSG-Urteile vom 24.04.2018 als Stärkung der Patientenrechte?
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