Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen Balkon-Solaranlagen nicht verbieten
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz
Erleichterungen für Mieter angeregt, die auf ihrem Balkon eine
Solaranlage aufstellen wollen. Mini-Solaranlagen sollen in den
Katalog der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen...
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vor 1 Jahr
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz
Erleichterungen für Mieter angeregt, die auf ihrem Balkon eine
Solaranlage aufstellen wollen. Mini-Solaranlagen sollen in den
Katalog der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen
werden. Dann müssten Vermieter oder
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Installation nicht mehr
zustimmen. Mehr auf energyload.eu >>>
https://energyload.eu/energiewende/balkon-solar/vermieter-balkon-solaranlagen/
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