Verträge zwischen nahen Angehörigen - das geht jeden an!
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen gibt es einige
Besonderheiten, wenn sich daraus steuerrechtliche Konsequenzen
ergeben sollen: Verträge zwischen nahen Angehörigen werden
steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich
standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem
entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem
müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich
durchgeführt werden. In meinem aktuellen Beitrag erläutere ich,
an was Sie denken sollten. Bei Fragen können Sie sich gern unter
www.gkc-stb.de an mein Team und mich wenden, Ihr Peter Stieve,
Steuerberater aus Hannover.
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