040: Was darf ich mit meinen Bildern machen? Im Gespräch mit Rechtsanwalt Sebastian Deubelli // Hochzeitsliebe Podcast
E040: In Episode 035 hatte ich ja bereits über das Thema
gesprochen. Heute habe ich mir den Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht Sebastian Deubelli ans andere Ende des Mikrofon geholt
um dieses Thema nochmals zu vertiefen,
44 Minuten
Beschreibung
vor 7 Jahren
E040: In Episode 035 hatte ich ja bereits über das Thema
gesprochen. Heute habe ich mir den Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht Sebastian Deubelli ans andere Ende des Mikrofon
geholt um dieses Thema nochmals zu vertiefen, jedoch mit einem
kompetenten Partner.
Weiterführende Links zum Thema:
Hochzeitsliebe E035: Hochzeitsfotos – Was darf ich als
Hochzeitspaar alles damit machen?
Podcast kreativ [ge]recht von Sebstian
Deubelli
Webseite: Sebastian Deubelli
Facebook: Sebastian Deubelli
Jetzt anhören:
Inhalt:
Foto: Alexey Testov // www.nichtlaecheln.de
Wer ist Sebastian Deubelli eigentlich?
Sebastian Deubelli aus Landshut ist Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht und seit 2013 Inhaber der Kanzlei Deubelli. Daneben
ist er Justiziar und stellvertretender Vorsitzender des
PIC-Verbandes, Kooperationsanwalt des BVPA, Kolumnist für die
ProfiFoto und hat einen eigenen Podcast zum Thema Urheber- und
Medienrecht namens »kreativ [ge]recht.
Was darf ich als Brautpaar mit meinen Hochzeitsfotos machen?
Grundsätzlich ist es davon abhängig, welche Nutzungsrechte das
Brautpaar von ihrem Hochzeitsfotografen bekommen hat. Auch wenn
viele glauben, dass sie Eigentümer der Bilder wären, sobald sie
sie erhalten und bezahlt haben, stimmt dies leider nicht. Im
Urheberrecht ist es so vorgesehen, dass der Urheber (welcher
immer der Fotograf oder die Fotografin ist) über den
Verwendungszweck und die Art der Verwendung bestimmen kann. Daher
ist dies meist in dem Vertrag mit dem Fotografen geregelt. Ist
dies nicht der Fall, dann wäre nur die eigene Verwendung der
Bilder erlaubt. Dies bedeutet, man würde sich schon strafbar
machen, wenn man die Bilder auf eine andere CD kopieren oder sie
auf sozialen Plattformen hochladen würde.
Im Vertrag sollten die Nutzungsrechte geregelt sein.
Daher sollte es immer im Vertrag festgelegt sein, was das
Brautpaar aber auch der Fotograf mit den Bildern machen dürfen.
Dieser Vertrag kann in der Regel frei gestaltet werden, denn
manchen Fotografen ist es relativ egal wo ihre Bilder hochgeladen
oder gezeigt werden, andere wiederum legen fest, dass sie
verlinkt werden müssen und ob die Bilder verändert werden dürfen,
wie zum Beispiel mit einem Filter bei Instagram. In der Regel
nehmen es die Fotografen ja nicht so genau, aber wenn dann
Hochzeitsbilder für den Dienstleister der Hochzeitslocation als
Werbung verwendet werden, dann ist ein Einschreiten des
Fotografen vollkommen nachvollziehbar und aufgrund des Vertrages
auch rechtlich korrekt.
Darf ich als Hochzeitspaar meine Hochzeitsbilder an andere
Dienstleister (z.B. Location, Florist, etc.) weitergeben?
Um die Bilder an Dienstleister weiterzugeben benötigt man ein
ausschließliches Nutzungsrecht. Dies gibt es in der Regel aber
sehr selten. Wenn man das ausschließliche Nutzungsrecht nicht
hat, braucht man die ausdrückliche Erlaubnis des Fotografen um
Unterlizenzen vergeben zu dürfen. Hat man diese Erlaubnis, ist es
auch möglich, dass der Dienstleister der Hochzeitslocation
Werbung mit den Brautbildern für seine Location macht. Doch wie
gesagt, dass ausschließliche Nutzungsrecht zu erhalten, ist mehr
als selten. Wenn die Weitergabe der Bilder zum gewerblichen Zweck
erlaubt wird, ist meist eine Vergütung für den Fotografen
festgelegt.
Daher immer fragen und im besten Fall den Dienstleister an den
Fotografen verweisen, dann kann nichts schief gehen und man ist
auf der sicheren Seite. Denn gibt man als Brautpaar ohne
Erlaubnis die Bilder an Dritte weiter, kann es zu einem
Rechtsstreit führen, der das Brautpaar verlieren wird und dies
ist immer mit hohen Kosten verbunden. Daher besser einmal zu viel
nachfragen wie zu wenig.
Ein Tipp von mir an die zukünftigen Brautpaare:
Lest eure Verträge durch, auch wenn sie langweilen. Aber es ist
wichtig, denn nur so wisst ihr, was ihr mit den Hochzeitsbildern
machen dürft und vor allem auch was der Fotograf mit euren
Bildern machen darf.
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Music: Jason Shaw
Foto von Sebastian Deubelli: Alexey Testov
Der Beitrag 040: Was darf ich mit meinen Bildern machen? Im
Gespräch mit Rechtsanwalt Sebastian Deubelli // Hochzeitsliebe
Podcast erschien zuerst auf Timo Raab | Business &
Hochzeiten.
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