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Beschreibung
vor 7 Jahren
Ausgehend von Römer 13, 1 "Jedermann sei untertan der Obrigkeit"
wurde in der Reformationszeit der Widerstand der Untertanen
überwiegend als Rebellion gegen Gott gedeutet. Wenn man aber den
Vers 4 als Korrektiv dazu nimmt, in dem darauf verwiesen wird, dass
die Obrigkeit "Gottes Dienerin" ist, lässt sich daraus ein
Widerstandsrecht ableiten. Sobald sich also eine Obrigkeit nicht
dem Willen Gottes gemäß verhielt, durfte sie kritisiert oder sogar
abgesetzt werden. Die Verlängerungen der unterschiedlichen
Betonungen lassen sich bis in das 20. Jahrhundert hinein verfolgen.
wurde in der Reformationszeit der Widerstand der Untertanen
überwiegend als Rebellion gegen Gott gedeutet. Wenn man aber den
Vers 4 als Korrektiv dazu nimmt, in dem darauf verwiesen wird, dass
die Obrigkeit "Gottes Dienerin" ist, lässt sich daraus ein
Widerstandsrecht ableiten. Sobald sich also eine Obrigkeit nicht
dem Willen Gottes gemäß verhielt, durfte sie kritisiert oder sogar
abgesetzt werden. Die Verlängerungen der unterschiedlichen
Betonungen lassen sich bis in das 20. Jahrhundert hinein verfolgen.
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