#32 Verteidigung auf höchstem Niveau

#32 Verteidigung auf höchstem Niveau

Gratwanderung in die "Straf"misere
28 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts umfasst insbesondere das
Insolvenzstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht und das
Korruptionsstrafrecht. Es gibt neben diesen besonderen Bereichen,
bei denen es im Rahmen des Wirtschaftslebens zu Berührungen mit dem
Strafrecht kommen kann, aber auch Straftatbestände, die ganz
allgemein aufgrund Ihres Schutzbereiches als Vermögensdelikte
relevant sein können. In erster Linie geht es hierbei um die
Straftatbestände des Betrugs und der Untreue. Marc Duchon hilft den
Unternehmern aus diesen Krisen, je nach Situation, heraus zu
kommen. Es reizt jeder neue Fall, jede Verteidigung am Gericht.
Dafür brennt er und er empfiehlt immer präventiv zu handeln. "Ich
übernehme die Veratwortung für andere", das hat mich geprägt. Aus
einem unternehmerischen Risiko kann ein Strafrechtstatbestand sehr
nah. Gut zu wissen! Ein Beispiel ist bei Minute 18:25. Realer Fall!
Spannend! Wenn bei einem Volksfest einmal das Wetter nicht
mitspielt und ein Unternehmer deshalb seinen Zahlungen für den
Aufbau nicht nachkommt, weil er die Zahlung von den Umsätzen auf
dem Volksfest zugrunde gelegt hat. Das ist das bereits ein höchst
relvantes Thema, das nicht so einfach unter den Tisch fallen kann.
Das ist gerichtlich ein Betrugsfall, denn der Unternehmer hätte das
seinen Handwerkern das sagen muss. Hier heisst es also präventiv zu
arbeiten und konsequent das Unternehmen einem passendnen
Risikomanagement zu unterwerfen. Restrisiken kann man nicht
vermeiden, präventiv empfiehlt er zB. Compliance Maßnamen,
Zuverlässigkeit und Strukturiert zu arbeiten, Stichproben
durchzuführen und auch viele andere relevante Themen nicht auf die
lange Bank zu schieben. Das Gespräch fand zu einem Zeitpunkt statt,
als die Inhalte des Ende 2021 geschlossenen Koaltionsvertrages noch
nicht absehbar waren. Somit können einzelne Passagen (insb. ab
Minute 24:00) zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise anders
verstanden werden. Wir bitten hier um Verständnis. Mein Gast steht
gerne für Rückfragen zur Verfügung : md@dms-strafrecht.de

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