#3 Impressum - Das Klingelschild der Webseite
Es geht weiter mit den Rechtsthemen rund um die Webseite: heute
widmet sich Jennifer dem Impressum. Was muss in die sogenannte
Anbieterkennzeichnung aufgenommen werden, wo muss sie auf der
Webseite stehen und wieso sollte man das alles nicht vernachl...
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vor 9 Monaten
Es geht weiter mit den Rechtsthemen rund um die Webseite: heute
widmet sich Jennifer dem Impressum. Was muss in die sogenannte
Anbieterkennzeichnung aufgenommen werden, wo muss sie auf der
Webseite stehen und wieso sollte man das alles nicht
vernachlässigen? Ihr hört es in Episode #3 von Recht
strukturiert!
***UPDATE zum 14.05.2024*** Das Telemediengesetz (TMG) wurde zum
14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst.
Der Begriff des „Telemediendienstes“ geht in den Begriff
„Digitaler Dienst“ über. § 5 TMG wurde durch § 5 DDG ersetzt,
inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden, sodass die
Pflicht nach dem ehemaligen § 5 TMG nun nach § 5 DDG weiterhin
besteht. Auch an der Höhe des möglichen Bußgelds im Falle eines
Verstoßes ändert sich nichts. Überall dort, wo im Podcast
"Telemedien" erwähnt werden, sind nach heutigem Recht "Digitale
Dienste" gemeint, § 5 TMG ist jetzt § 5 DDG.
Verweise auf die genannten Urteile:
LG Koblenz, 03.11.2014 - Az. 15 O 318/13 + OLG Koblenz,
01.07.2015 - Az. 9 U 1339/14
BGH, Urteil des I. Zivilsenats vom 25.2.2016 - Az.
I ZR 238/14
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