18: Wird der Ampel-Koalitionsvertrag dem Beschluss des Verfassungsgerichts gerecht? Im Gespräch mit Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

18: Wird der Ampel-Koalitionsvertrag dem Beschluss des Verfassungsgerichts gerecht? Im Gespräch mit Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

Im Gespräch mit Thorsten Müller
59 Minuten
Podcast
Podcaster
30 Minuten Klima und Energie. 30 Minuten Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In 30 Minuten Hintergründe zu Energiewende, zum Wechsel auf 100% Erneuerbare Energien und zur Klimakrise. 

Beschreibung

vor 2 Jahren

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021
hat neue Maßstäbe zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Klima-
und damit auch Energiepolitik geschaffen und damit auch die
vormalige Regierungskoalition dazu gezwungen, die gesetzlich
definierten Klimaziele deutlich zu verschärfen. Der Leiter der
Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, ordnet den
aktuellen Stand im Gespräch mit Luca und Stefan ein.


Die gerade neu gestartete Ampel-Koalition nimmt für sich in
Anspruch, deutlich ambitionierter als die Vorgängerregierung zu
sein, was auch im Koalitionsvertrag zu Ausdruck kommt. Doch wird
die Ampel diesem Anspruch auch gerecht? Beobachter stimmen
jedenfalls darin überein, dass auch die vorgesehenen Maßnahmen
der neuen Koalition nicht ausreichen, das 1,5°-Ziel für
Deutschland einzuhalten.


Mit Thorsten Müller haben wir darüber gesprochen, was aus dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Verschärfung der
Ziele des Klimaschutzgesetzes einerseits sowie aus dem
Koalitionsvertrag anderseits für die Entwicklung des Klimaschutz-
und Energierechts folgt. Zu klären wird auch sein, welche Rolle
dabei das Europarecht spielen wird, das gerade ebenfalls
überarbeitet und auf die neuen europäischen Klimaschutzziele
ausgerichtet wird.


Thorsten Müller leitet die Stiftung Umweltenergierecht, die seit
nunmehr mehr als zehn Jahren als führende Forschungseinrichtung
in dem Bereich die bundes- und landesrechtlichen Aspekte ebenso
wie die europa- und völkerrechtlichen Fragestellungen des
Transformationsprozesses der Energieversorgung und -nutzung
untersucht.

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