Was bedeutet das EUGH Urteil für unsere Facebook-Fanpages?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Das Magazin Absatzwirtschaft hat mich zur einer Stellungnahme
gebeten zu: “Wie wirkt sich das Urteil nun auf Fanpages aus und
kann das für Marken ein endgültiger Rückzug von Facebook
bedeuten?”
Daraus habe ich direkt mal eine Episode für Euch erstellt, da
hier viel Panik herumgeht.
Erstmal sollten wir nicht schon wieder in Panik verfallen. Das
EUGH hat in einem speziellen Einzelfall entschieden, der seit
2011 durch die gerichtlichen Instanzen geht.
Ich sehe dieses Urteil mehr als Chance, als als Nachteil sowohl
für Unternehmen als auch für die Nutzer von Facebook. Zwar hat
das EUGH entschieden, dass Fanpage-Betreiber für die
Datenverarbeitung mit verantwortlich sind, jedoch geht das nur
ermessungsgerecht. Aktuell haben Fanpage-Betreiber weder
Einwirkungs- noch Kontrollrechte über die Daten, die Facebook
über die Fanpages sammelt noch können sie darauf Einfluss nehmen,
was damit passiert.
Hier sehe ich die Chance in dem Urteil. Facebook ist und bleibt
die erste Adresse, wenn es um Datenverstöße geht. Sollte dieses
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht nach der ab dem 25.05
geltenden Recht konform gehen, wird wohl ein Umbau der deutschen
Facebook Welt vorgenommen werden müssen.
Unternehmen sollten sich erstmal nicht von der Panik anstecken
lassen. “Bisher hat kein Gericht das Verbot von Facebook-Fanpage
bestätigt. Solange drohen auch keine rechtlichen Probleme.” so
Marcus Schween von der IHK in Schleswig Holschein.
Soziale Netzwerke sind ein zentraler Baustein der
Digitalisierung. Wenn Unternehmen versagt wird, diese Kanäle zu
nutzen, dann wird unsere Wirtschaft langfristig vom rasanten
Wandel der Zeit und der weltwirtschaftlichen Entwicklung
abgeschnitten werden.
Unternehmen wie Lufthansa machen es vor: “Tausende Mitarbeiter
müssen zukünftig digital denken und handeln oder gehen” (WIWO 23,
S. 46). Wie soll das ohne strategische Ausrichtung in sozialen
Netzwerken funktionieren? Die junge Generation kommuniziert z.B.
kaum noch per E-mail. Sie sind über die sozialen Medien verbunden
und werden nur dort von Marken und deren Botschaften erreicht.
Es wäre ein fataler Fehler, diese Marketingkanäle zu meiden. Es
müssen Unternehmen wie Facebook dazu gebracht werden, den
Unternehmen mehr Bestimmungsrecht zu geben, damit auch geltende
Gesetze eingehalten werden können.
Bevor also die Entscheidung fällt, die eigene Fanpage
stillzulegen, rate ich allen Betroffenen sich mal über die
Hintergründe dieser Rechtssprechung zu informieren und keine
voreiligen Schlüsse daraus zu ziehen.
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