Versicherungen und die Künstlersozialkasse mit Joachim Griebe vom KSK Forum

Versicherungen und die Künstlersozialkasse mit Joachim Griebe vom KSK Forum

1 Stunde 19 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

In dieser Folge von "Musik mit Kopf" erfährst
du, welche Möglichkeiten du als selbstständiger Musiker oder
selbstständige Musikerin hast, um deine Sozialversicherungen,
also die Kranken- und Rentenversicherung, optimal zu verwalten
und zu meistern. Wir sprechen über die Künstlersozialkasse, die
in dieser Hinsicht besonders für selbstständige
Berufsmusiker*innen interessant ist und verraten dir, wie du ihre
Services am Besten für dich und deinen Geldbeutel nutzen
kannst. 


Joachim Griebe vom KSK Forum schaut hinter die
Kulissen der KSK, hat viele tolle Anekdoten aus seinem
Berufsalltag dabei und gibt zahlreiche praktische Tipps. 


Das KSK Forum findest du hier:


Website: http://www.kskforum.de

Facebook: https://bit.ly/3wByUnH



Joachim Griebe findest du hier:


Website: http://www.joachimgriebe.de






Die wichtigsten Punkte aus diesem Gespräch:


Selbstständige (Künstler*innen) müssen oft höhere
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen als Personen, die in einem
Angestelltenverhältnis leben, da sie keinen festen Arbeitgeber
haben, der sie finanziell zu 50% entlastet. Als Reaktion auf
diese Situation ist im Jahr 1983 die gesetzlich beauftragte
Behörde, die wir heute unter dem Namen Künstlersozialkasse
kennen, in Kraft getreten. Sie tritt an die Arbeitgeberstelle und
ermöglicht freischaffenden Künstlern und Künstlerinnen so trotz
der beruflichen Charakteristik der Unbeständigkeit ihrer
Einnahmen zahlbare Sozialversicherungsbeiträge. 


Folge daher als Musiker*in diesen Tipps:


Die KSK ist eine Pflichtversicherung: Wenn du als
selbstständige/r Musiker*in in Deutschland arbeitest, bist du
gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei der Künstlersozialkasse zu
melden. Die KSK prüft im Anschluss, ob du aus ihrer Sicht
versicherungspflichtig bist und nimmt dich bei positiver
Bewertung als Mitglied auf.

Halte dich an Fristen: Sobald du Mitglied bei der
Künstlersozialkasse bist, wird sie dich regelmäßig dazu
auffordern, dein voraussichtliches Einkommen zu schätzen. Kommst
du diesen Forderungen nicht (rechtzeitig) nach, kann die KSK dir
die Mitgliedschaft wieder kündigen!

Gibt deinen Gewinn wahrheitsgemäß an: Die KSK berechnet die
zu zahlenden Beiträge auf Basis deiner aktuellen Schätzungen.
Gibst du eine zu hohe Zahl an, sind deine Beiträge eventuell
nicht zu bewältigen, bei einer zu niedrigen Summe begehst du
Leistungsbetrug. Wichtig: Die KSK ist dazu verpflichtet, jedes
Jahr einen gewissen Prozentsatz ihrer Versicherten zu überprüfen!

Auch du kannst Verwerter sein: sogenannte Musikerverwerter,
darunter fallen beispielsweise Labels, Verlage, Veranstalter
etc., müssen jedes Mal eine KSK-Abgabe zahlen, wenn sie
selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen beschäftigen.
Sobald du als Veranstalter oder Bandleader agierst, bist auch du
abgabepflichtig!






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Diese Episode wurde im Oktober 2021 aufgezeichnet. Die Folge
enthält unbezahlte Werbung.

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