19.04.1834: Haberfeldtreiben in Maxhofen
4 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein nach eher weniger festen Regeln ablaufendes Ritual, ein
Rügegericht, in dessen Verlauf den Beschuldigten ihre Verfehlungen
vorgehalten wurden: das Haberfeldtreiben. Die Haberer kamen
vermummt, beriefen sich auf "gesundes" Rechtsempfinden, um Verstöße
gegen Sitte und Moral zu ahnden.
Rügegericht, in dessen Verlauf den Beschuldigten ihre Verfehlungen
vorgehalten wurden: das Haberfeldtreiben. Die Haberer kamen
vermummt, beriefen sich auf "gesundes" Rechtsempfinden, um Verstöße
gegen Sitte und Moral zu ahnden.
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