Was tun, wenn Ärzte die Maskenpflicht unterlaufen, Dr. Pinkowski?

Was tun, wenn Ärzte die Maskenpflicht unterlaufen, Dr. Pinkowski?

Blankoatteste aus dem Internet
12 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Im Zuge der steigenden Zahlen an nachgewiesenen Infektionen mit dem
SARS-CoV-2-Virus hat sich in den letzten Tagen auch die politische
Debatte um die Maskenpflicht deutlich verschärft. Gleichzeitig, so
scheint es, wächst die Ablehnung unter Maskengegnern, zu denen
durchaus auch einige Ärzte zählen. Zuletzt fielen in diesem
Zusammenhang polizeilichen Warnungen auf, dass einzelne Reisende
auf ärztliche Blankoatteste aus dem Internet zurückgreifen, um sich
der Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr zu entziehen.
Hierzu betonte die Bundespolizei, dass solche selbstausgefüllten
Atteste nicht von der Maskenpflicht befreiten – das Vorlegen sogar
strafbar sein könne. Und aus dem Gesundheitsministerium hieß es zu
den falschen Attesten: „Wenn das nicht medizinisch indiziert ist,
dann ist das schlicht nicht zulässig.“ Der Chef der
Landesärztekammer Hessen, Dr. Edgar Pinkowski warnt seine
Kolleginnen und Kollegen vor dem Ausstellen von
Gefälligkeitsattesten. Im Podcast spricht er über mögliche
berufsrechtliche Konsequenzen – und warum das nicht ausschließt,
dass man den Nutzen von Masken dennoch auch kritisch sehen kann.

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