Urteil gegen Jennifer W.: "In so einem Fall gibt es keine Unschuld"
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vor 3 Jahren
Ist sie eine Kriegsverbrecherin - oder selbst Opfer des Islamischen
Staates? Ein Gericht hat diese Frage jetzt mit einem Urteil gegen
Jennifer W. beantwortet. Zehn Jahre Haft für Jennifer W.. Das ist
das weltweit erste Urteil wegen der Verbrechen des sogenannten
Islamischen Staates (IS) gegen die religiöse Minderheit der
Jesiden. Sie hatte zusammen mit ihrem Ehemann 2015 eine Fünfjährige
mutwillig verdursten lassen. Außerdem war nach Ansicht des Gerichts
der Angeklagten die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS
bekannt gewesen, als sie sich der Terrororganisation angeschlossen
hat, betonte das OLG. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die
"Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des
jesidischen Volkes" unterstützt. Ein Freispruch stand nie zur
Debatte, sagt der Jurist und Redakteur der SZ-Innenpolitik, Ronen
Steinke. Sie sei ganz klar Täterin und habe Schuld auf sich
geladen. Jennifer W. hatte sich selbst belastet mit ihren Aussagen
gegenüber einem vermeintlichen IS-Kämpfers. Zudem habe die Mutter
des toten Kindes über die drastische Tat ausgesagt. Die historische
Relevanz sei, dass sieben Jahren nach dem Völkermord an den Jesiden
erstmals überhaupt ein Urteil wegen der Verbrechen des IS gefällt
worden sei. Menschlich aber sei die Tat unfassbar. Weitere
Nachrichten: Militärputsch im Sudan, Ausweisung von Diplomaten in
der Türkei, Facebook, Joshua Kimmich. Moderation, Redaktion: Lars
Langenau Redaktion: Franziska von Malsen Produktion: Imanuel
Pedersen Zusätzliches Audiomaterial über ZDF.
Staates? Ein Gericht hat diese Frage jetzt mit einem Urteil gegen
Jennifer W. beantwortet. Zehn Jahre Haft für Jennifer W.. Das ist
das weltweit erste Urteil wegen der Verbrechen des sogenannten
Islamischen Staates (IS) gegen die religiöse Minderheit der
Jesiden. Sie hatte zusammen mit ihrem Ehemann 2015 eine Fünfjährige
mutwillig verdursten lassen. Außerdem war nach Ansicht des Gerichts
der Angeklagten die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS
bekannt gewesen, als sie sich der Terrororganisation angeschlossen
hat, betonte das OLG. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die
"Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des
jesidischen Volkes" unterstützt. Ein Freispruch stand nie zur
Debatte, sagt der Jurist und Redakteur der SZ-Innenpolitik, Ronen
Steinke. Sie sei ganz klar Täterin und habe Schuld auf sich
geladen. Jennifer W. hatte sich selbst belastet mit ihren Aussagen
gegenüber einem vermeintlichen IS-Kämpfers. Zudem habe die Mutter
des toten Kindes über die drastische Tat ausgesagt. Die historische
Relevanz sei, dass sieben Jahren nach dem Völkermord an den Jesiden
erstmals überhaupt ein Urteil wegen der Verbrechen des IS gefällt
worden sei. Menschlich aber sei die Tat unfassbar. Weitere
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