Missbrauch in Münster: Lebenslang für die Kinder
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vor 3 Jahren
Zwischen fünf und 14 Jahren Haft mit anschließender
Sicherheitsverwahrung. Das sind die Urteile im Missbrauchskomplex
Münster. Für das Schlimmste, was man Kindern antuen kann. Vor einem
Jahr wurde der Missbrauchskomplex von Münster aufgedeckt. Jetzt
sind die Urteile wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von
Kindern in 29 Fällen gefallen: 14 Jahre Haft mit anschließender
Sicherheitsverwahrung für den Hauptangeklagten Adrian V. Die
Strafen für drei weitere Angeklagte aus Niedersachsen, Brandenburg
und Hessen liegen zwischen zehn und zwölf Jahren Gefängnis. Wegen
Beihilfe muss außerdem die Mutter von Adrian V. für fünf Jahre ins
Gefängnis. Das ist ein Mindesturteil, sagt SZ-NRW-Korrespondentin
Jana Stegemann. Der von Adrian V. missbrauchte Stiefsohn habe
dagegen "lebenslänglich bekommen", das sei das Schlimmste, was man
Kindern antuen könne. Vorwürfe könne man jedoch dem Familiengericht
Münster machen. Der Pädokriminelle sei vor dem Missbrauch bereits
einschlägig verurteilt worden, trotzdem hatte er Zugang zu dem
Jungen gehabt. Auch sei Prävention möglich: Wir müssten alle besser
hinschauen und Kindern offene Ohren schenken. Weitere
Nachrichten:Deutschland lockert strenge Einreisebeschränkungen,
Korruptionsprozess gegen Strache. Redaktion, Moderation: Lars
Langenau Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb Produktion: Justin
Patchett Zusätzliches Audiomaterial über dpa und WDR 5.
Sicherheitsverwahrung. Das sind die Urteile im Missbrauchskomplex
Münster. Für das Schlimmste, was man Kindern antuen kann. Vor einem
Jahr wurde der Missbrauchskomplex von Münster aufgedeckt. Jetzt
sind die Urteile wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von
Kindern in 29 Fällen gefallen: 14 Jahre Haft mit anschließender
Sicherheitsverwahrung für den Hauptangeklagten Adrian V. Die
Strafen für drei weitere Angeklagte aus Niedersachsen, Brandenburg
und Hessen liegen zwischen zehn und zwölf Jahren Gefängnis. Wegen
Beihilfe muss außerdem die Mutter von Adrian V. für fünf Jahre ins
Gefängnis. Das ist ein Mindesturteil, sagt SZ-NRW-Korrespondentin
Jana Stegemann. Der von Adrian V. missbrauchte Stiefsohn habe
dagegen "lebenslänglich bekommen", das sei das Schlimmste, was man
Kindern antuen könne. Vorwürfe könne man jedoch dem Familiengericht
Münster machen. Der Pädokriminelle sei vor dem Missbrauch bereits
einschlägig verurteilt worden, trotzdem hatte er Zugang zu dem
Jungen gehabt. Auch sei Prävention möglich: Wir müssten alle besser
hinschauen und Kindern offene Ohren schenken. Weitere
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