Das sind die neuen Corona-Beschlüsse für NRW
Das Nachrichten-Update vom 29. September 2020
17 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wenn sich jemand demnächst mit falschem Namen oder Kontaktdaten in
eine Corona-Nachverfolgungsliste einträgt, wird ein Bußgeld fällig.
Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 1. Oktober
gilt. Außerdem haben Ministerpräsidenten und Kanzlerin neue Regeln
für Veranstaltungen festgelegt: Steigen die Corona-Zahlen, sinken
die Gästezahlen. Die Details hat Berlin-Korrespondent Jan Drebes.
eine Corona-Nachverfolgungsliste einträgt, wird ein Bußgeld fällig.
Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 1. Oktober
gilt. Außerdem haben Ministerpräsidenten und Kanzlerin neue Regeln
für Veranstaltungen festgelegt: Steigen die Corona-Zahlen, sinken
die Gästezahlen. Die Details hat Berlin-Korrespondent Jan Drebes.
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