Update: Die Heizungsdebatte macht Sommerurlaub
Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Abstimmung über das
Gebäudeenergiegesetz. Außerdem im Podcast-Update: Die Neuregelung
der Sterbehilfe scheitert im Bundestag.
8 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des
CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben: Das
umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als
Heizungsgesetz, wird nicht mehr vor der Sommerpause, die nach
diesem Freitag beginnt, im Bundestag verabschiedet. Warum Heilmann
diesen Antrag gestellt hatte und wie es jetzt weitergeht, erklärt
Katharina Schuler. Sie ist Redakteurin für Innenpolitik bei ZEIT
ONLINE. Der Bundestag hat am Donnerstag über die gesetzliche
Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Beide Entwürfe scheiterten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der Sterbehilfe im
Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die
Sterbehilfe in Deutschland legal und es gibt kein Gesetz, das dafür
verbindliche Regeln vorschreibt. Die Bundesregierung engagiert sich
nicht genug gegen Kinderarmut. Dieser Meinung sind 72 Prozent der
Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die das
Deutsche Kinderhilfswerk für den Kinderreport 2023 befragt hat. Vor
dem Hintergrund dieser Ergebnisse bekräftigte das Kinderhilfswerk
seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung, über deren
Ausgestaltung die Ampel-Koalition seit Wochen streitet. Was noch?
Twitter bekommt Konkurrenz. Moderation und Produktion: Roland Jodin
Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik,
Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links
zur Folge: Gebäudeenergiegesetz: Koalition will Heizungsgesetz nach
Sommerpause beschließen Assistierter Suizid: Gesetzentwürfe zu
Neuregelung der Sterbehilfe scheitern im Bundestag
Kindergrundsicherung: Nur noch zwei bis sieben Milliarden [ANZEIGE]
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CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben: Das
umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als
Heizungsgesetz, wird nicht mehr vor der Sommerpause, die nach
diesem Freitag beginnt, im Bundestag verabschiedet. Warum Heilmann
diesen Antrag gestellt hatte und wie es jetzt weitergeht, erklärt
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Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Beide Entwürfe scheiterten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der Sterbehilfe im
Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die
Sterbehilfe in Deutschland legal und es gibt kein Gesetz, das dafür
verbindliche Regeln vorschreibt. Die Bundesregierung engagiert sich
nicht genug gegen Kinderarmut. Dieser Meinung sind 72 Prozent der
Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die das
Deutsche Kinderhilfswerk für den Kinderreport 2023 befragt hat. Vor
dem Hintergrund dieser Ergebnisse bekräftigte das Kinderhilfswerk
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