Maßvolle Überwachung - 21. Oktober 2020 - RegPK
Bundesregierung für Desinteressierte
1 Stunde 18 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
0:00 RegPK-Beginn 1:59 Kabinettsbericht (u.a. Überwachung) Naive
Fragen zu: 9:15 Neue Überwachungsbefugnisse - zu den neuen
Überwachungsbefugnissen für alle 19 Geheimdienste in Deutschland:
diese sollen künftig "Verdächtigen" Trojaner aufs Handy spielen
können, um Anrufe und Nachrichten wie Whatsapp mitschneiden zu
können. Was für ein VERDÄCHTIGER muss man sein, um einen Trojaner
untergeschleust zu bekommen? - gelten diese Überwachungsbefugnisse
für ALLE Messengerdienste? - wie konnte die Justizministerin aus
Sicht der Bürgerrechte all dem zustimmen? - weil das BMJ gerade
stolz war, dass keine "Online-Durchsuchung" möglich sei. Wie können
Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Trojaner auf einem Gerät
installiert, ist es technisch nicht nachvollziehbar, ob da jetzt
nur mitgelesen wird (Quellen-TKÜ) oder ob gleich durchsucht wird.
Dazu gibt's Gutachten und es kann missbraucht werden. Wie stellen
Sie sicher, dass es nicht zu Online-Durchsuchungen kommen kann,
obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist? (ab 18:17) -
dass es eine "rechtliche Abgrenzung" gibt, ist mir klar. Wie
stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter
könnte es ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist. Und er
könnte dabei nicht erwischt werden... Bitte unterstützt unsere
Arbeit finanziell: Konto: Jung & Naiv IBAN: DE854 3060 967 104
779 2900 GLS Gemeinschaftsbank PayPal
http://www.paypal.me/JungNaiv
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Überwachungsbefugnissen für alle 19 Geheimdienste in Deutschland:
diese sollen künftig "Verdächtigen" Trojaner aufs Handy spielen
können, um Anrufe und Nachrichten wie Whatsapp mitschneiden zu
können. Was für ein VERDÄCHTIGER muss man sein, um einen Trojaner
untergeschleust zu bekommen? - gelten diese Überwachungsbefugnisse
für ALLE Messengerdienste? - wie konnte die Justizministerin aus
Sicht der Bürgerrechte all dem zustimmen? - weil das BMJ gerade
stolz war, dass keine "Online-Durchsuchung" möglich sei. Wie können
Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Trojaner auf einem Gerät
installiert, ist es technisch nicht nachvollziehbar, ob da jetzt
nur mitgelesen wird (Quellen-TKÜ) oder ob gleich durchsucht wird.
Dazu gibt's Gutachten und es kann missbraucht werden. Wie stellen
Sie sicher, dass es nicht zu Online-Durchsuchungen kommen kann,
obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist? (ab 18:17) -
dass es eine "rechtliche Abgrenzung" gibt, ist mir klar. Wie
stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter
könnte es ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist. Und er
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