# 29: GEG – Was bedeutete das neue Heizungsgesetz für mich?
29 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
GEG aka Heizungsgesetz aka Gebäudeenergiegesetz…
Darüber wurde viel debattiert und diskutiert. Aber wie schlimm
ist das Gesetz wirklich? Was kommt auf die Bauherren zu? Muss ich
meine alte Heizung austauschen? Und wenn ja, mit was?
Wir bringen Licht ins Dunkel. Welche Regelungen gelten für den
Neubau, welche für den Bestand? Was hat es mit diesem ominösen
„kommunalen Wärmeplan“ auf sich, von dem alle sprechen? Soll ich
auf den warten oder habe ich mehr Freiheiten, wenn ich vorher
meine Heizung tausche?
Egal ob ihr neu baut oder renoviert, nach der Folge wisst ihr,
was ihr dürft und was nicht. Spoiler: Ihr dürft mehr, als ihr
denkt.
Unser Interviewpartner ist Dipl.-Ing. Andreas Köhler. Er ist
freier Architekt, Energieeffizienz-Experte und Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden. Er arbeitet beim Bauherren-Schutzbund
e.V. als unabhängiger Bauherrenberater. Mehr zum BSB:
www.bsb-ev.de
Die Regelungen kurz zusammengefasst:
Neubau im Neubaugebiet: Heizungen mit mindestens
65 Prozent Erneuerbaren Energien sind Pflicht.
Neubau außerhalb eines Neubaugebiets: Solange
deiner Kommune kein Wärmeplan vorliegt, dürft ihr eine Heizung
einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird.
(Achtung: Die Heizungen müssen ab 2029 einen
steigenden Anteil an Biomethanenergie oder grünen oder blauen
Wasserstoff nutzen.) Liegt ein Wärmeplan vor, muss die Heizung
mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bestand - Heizung funktioniert oder lässt sich
reparieren: Ein Heizungstauch ist NICHT vorgeschrieben.
Bestand – Heizung defekt: Solange in deiner
Kommune kein Wärmeplan vorliegt, darfst du eine Heizung einbauen,
die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Sobald der
Wärmeplan vorliegt, müssen die neu eingebauten Heizungen zu 65
Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. (Es gibt
Übergangsregelungen und Ausnahmen.) Achtung: Bereits bestehenden
Länder-Regelungen gelten. (z.B. Erneuerbares Wärmegesetz BW ->
Pflichtanteil 15% EE gilt nach wie vor)
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Musik: Anton Dirnberger
Chapters
01:00 Ist das GEG so schlimm, wie die Diskussionen es vermuten
lassen?
01:06 Vorgänger GEG: Wärmeschutzverordnung, etc.
01:58 Muss die alte Heizung raus?
02:02 Wenn man nichts macht, muss ich nichts tun!
02:39 Spätestens 2045 muss Gasheizung raus
03:23 Bei Heizungstausch: Was darf ich einbauen?
03:30 Regionale Unterschiede: kommunaler Wärmeplan
03:38 Neubauten im Neubaugebiet: 65-Prozent-Regel
05:07 Gas + Solarthermie? Wird zu knapp
05:46 Gasheizung - nur mit Biogasanteil!
07:13 Verantwortung beim Heizungsbesitzer
07:40 im Bestand: 65-Prozent-Regel gilt erst, wenn Wärmeplan
beschlossen wurde
07:54 Kommunaler Wärmeplan - was ist das?
11:10 Lässt sich überall ein Wärmeplan aufstellen?
12:12 Wie lange brauchen Gemeinden für den Wärmeplan?
13:31 Bin ich an den Wärmeplan gebunden?
13:54 Zusammenfassung: Kommunaler Wärmeplan
14:57 Auf Wärmeplan warten? Oder lieber fix Heizung einbauen?
16:24 Gilt schon länger: 30 Jahre alte Heizungen sollen raus
16:48 Wie lange halten Heizungen?
17:47 Kurzer Sprung zum Klimageschwindigkeitsbonus (Förderung)
18:55 Kann ich machen was ich will? Achtung: regionale Vorgaben
(z.B. 15-Prozent-Regel)
19:54 Auch andere Bauteile haben Anforderungen
21:41 Keine Sanierungspflicht
21:57 Im Fokus: die ältesten Gebäude
22:33 Maßnahmen muss man sowieso irgendwann machen
23:23 Wohngesundheit - wichtiges Thema bei Renovierung
24:08 Stromheizungen - nur unter Vorbehalt
27:30 Ist eine Wärmepumpe eine Stromheizung?
29:13 Ende
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