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Beschreibung
vor 9 Monaten
Ein schwuler Anwalt spricht mit einer lesbischen Anwältin. Niko
Härting unterhält sich mit Vizepräsidentin des Deutschen
Juristinnenbundes Verena Haisch. Es geht um die Sichtbarkeit von
queeren Anwältinnen und Anwälten. Haisch betont, dass die
Anwaltschaft ein Abbild der Gesellschaft sein sollte. „Queere
Menschen sind überall.“ Daher sollte es gerade auch für junge
Juristinnen und Juristen eine Selbstverständlichkeit sein, dass
queere Anwältinnen und Anwälte Gesicht zeigen. Warum aber gibt es
eigentlich in der Anwaltschaft so wenige queere Kolleginnen und
Kollegen, „die man kennt“? Warum gibt es in den
Anwaltsorganisationen beispielsweise keine Präsidentinnen oder
Präsidenten, die offen schwul oder lesbisch sind? Warum sind weite
Teile der Anwaltschaft nach wie vor sehr weiß, überwiegend männlich
und heterosexuell? Die Frage nach Ehepartnerin und Kindern, wie
geht man als Lesbe oder Schwuler mit einer solchen Frage um? Weicht
man aus oder erzählt man sehr Persönliches („Ich bin lesbisch, und
das ist gut so“)? Verena Haisch berichtet, wie ihr bei der Frage
nach dem Ehepartner auch heute noch „warm wird“ – Ausflucht, Outing
oder Lüge? Härting und Haisch sprechen auch über „Diversity“ als
Marketinginstrument in internationalen Unternehmen und Kanzleien.
Wem gehört eigentlich „Diversity“? Unter jüngeren Anwältinnen und
Anwälten lässt sich ein „Bedürfnis nach Vielfalt“ beobachten. Dies
könnte erklären, warum sich der Deutsche Juristinnenbund keine
Nachwuchssorgen machen muss, da Vielfalt dort laut Verena Haisch in
jeder Hinsicht sichtbar ist.
Härting unterhält sich mit Vizepräsidentin des Deutschen
Juristinnenbundes Verena Haisch. Es geht um die Sichtbarkeit von
queeren Anwältinnen und Anwälten. Haisch betont, dass die
Anwaltschaft ein Abbild der Gesellschaft sein sollte. „Queere
Menschen sind überall.“ Daher sollte es gerade auch für junge
Juristinnen und Juristen eine Selbstverständlichkeit sein, dass
queere Anwältinnen und Anwälte Gesicht zeigen. Warum aber gibt es
eigentlich in der Anwaltschaft so wenige queere Kolleginnen und
Kollegen, „die man kennt“? Warum gibt es in den
Anwaltsorganisationen beispielsweise keine Präsidentinnen oder
Präsidenten, die offen schwul oder lesbisch sind? Warum sind weite
Teile der Anwaltschaft nach wie vor sehr weiß, überwiegend männlich
und heterosexuell? Die Frage nach Ehepartnerin und Kindern, wie
geht man als Lesbe oder Schwuler mit einer solchen Frage um? Weicht
man aus oder erzählt man sehr Persönliches („Ich bin lesbisch, und
das ist gut so“)? Verena Haisch berichtet, wie ihr bei der Frage
nach dem Ehepartner auch heute noch „warm wird“ – Ausflucht, Outing
oder Lüge? Härting und Haisch sprechen auch über „Diversity“ als
Marketinginstrument in internationalen Unternehmen und Kanzleien.
Wem gehört eigentlich „Diversity“? Unter jüngeren Anwältinnen und
Anwälten lässt sich ein „Bedürfnis nach Vielfalt“ beobachten. Dies
könnte erklären, warum sich der Deutsche Juristinnenbund keine
Nachwuchssorgen machen muss, da Vielfalt dort laut Verena Haisch in
jeder Hinsicht sichtbar ist.
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