Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland (16.02.1923)

Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland (16.02.1923)

4 Minuten

Beschreibung

vor 12 Jahren
Das Vertrauen auf die positive Energie der Jugend gehörte zum
Optimismus der Weimarer Demokratie. Auch Jugendkriminalität wurde
dabei neu beurteilt. Am 16. Februar 1923 wurde das
Jugendgerichtsgesetz verabschiedet. Autor: Thomas Morawetz

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