Warnung vor Crypto-BaFin und ESMA-Fake!

Warnung vor Crypto-BaFin und ESMA-Fake!

39 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt
aktuell vor E-Mails, die unbekannte Personen mit dem Absender
info@crypto-bafin.de verschicken. Darin behaupten die Kriminellen
im Namen der BaFin, Verbraucher zu unterstützen, die angeblich
Geld bei betrügerischen Finanzmarktgeschäften mit Kryptowährungen
wie Bitcoin, Ethereum, weiteren Altcoins oder angeblichen
Investment- und Trading-Systemen verloren haben. Vergleichbare
Schreiben haben Krypto-Investoren derzeit ebenso von der European
Securities and Markets Authority (ESMA) erhalten. Das ist die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.


In der E-Mail der BaFin wird beispielsweise behauptet, es gebe
von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese
würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene
Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch. Es gehört nicht zu den
Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen.
Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die
BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher
sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der
BaFin agieren. Gleiches gilt auch für andere
Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA oder nationale
Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die FMA in Österreich.


Fakt ist: Weder BaFin noch ESMA versenden derartige
E-Mails!


Bitte lassen Sie bei derartigen Zuschriften oder auch Anrufen
größte Vorsicht walten und lassen Sie sich niemals auf angebliche
Kosten-, Gebühren- oder Steuerzahlungen ein, die vorab zu
erfolgen haben. Vergeben Sie auf keinen Fall einen Fernzugriff an
einen Dritten. Selbst wenn der angebliche „Helfer“ vorgibt von
einer seriösen Kryptobörse, Bank, Microsoft, der BaFin oder gar
dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu sein.


Niemals würden diese Unternehmen oder Behörden eine derartige
Vorgehensweise wählen. Sollten Sie ein derartiges „Hilfsangebot“
erhalten empfehle ich Ihnen umgehend eine Anzeige bei der Polizei
oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie
die in Ihrem Heimatland zuständigen Aufsichtsbehörden
informieren. In Deutschland die BaFin, in Österreich und
Liechtenstein die dortige Finanzmarktaufsicht FMA oder in der
Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Ebenso kann
die ESMA über derartige Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden.


Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von
„Millers-Kryptowoche“. 

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