Hey Chef, ich weiß was! Oder einfach mal die Klappe halten?
Auch Vorgesetzte und Arbeitgeber machen Fehler, dies gilt gerade
auch bei der ordnungsgemäßen Eineitung eines Anhörungsverfahrens im
Zusammenhang einer personellen Einzelmaßnahme. Doch ist es immer
sinnvoll auf bestehende Defizite hinzuweisen,...
13 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Auch Vorgesetzte und Arbeitgeber machen Fehler, dies gilt gerade
auch bei der ordnungsgemäßen Eineitung eines Anhörungsverfahrens
im Zusammenhang einer personellen Einzelmaßnahme. Doch ist es
immer sinnvoll auf bestehende Defizite hinzuweisen, oder kann es
manchmal sogar günstig sein einen Fehler zu verschweigen? Diese
Fragen diskutieren Rechtanwahlt Fabian Baumgartner und
Rechtsanwalt Michael Heinz Puzincha.
Themen in der heutigen Folge:
Fehler im Anhörungsverfahren
Mitbestimmung bei Kündigung (§102 Abs. 6)
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br129
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