Kündigungsschutzklage erheben - wirklich immer?
Jedes Betriebsratsmitglied hat es verinnerlicht: Die magische Frist
für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt genau 21
Kalendertage. Doch der Startschuss – der Zugang der Kündigung – ist
in der Praxis oftmals streitig. Deshalb...
13 Minuten
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vor 7 Monaten
Jedes Betriebsratsmitglied hat es verinnerlicht: Die magische
Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt genau
21 Kalendertage. Doch der Startschuss – der Zugang der Kündigung
– ist in der Praxis oftmals streitig. Deshalb stellt sich die
Frage: Sollte man vorsorglich Klage erheben? Über dieses brisante
Thema, das selbst unter Anwälten für hitzige Debatten sorgt,
sprechen Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin, und Christoph
Gussenstätter aus Bonn, beide versierte Kämpfer auf dem
Schlachtfeld des Kündigungsrechts. Ob aktuell „gefeuert“ oder
nicht – das müssen Sie gehört haben!
Themen in der heutigen Folge:
Das Wichtigste: Die Dreiwochenfrist zur Erhebung der
Kündigungsschutz-
klage (§§ 4, 7 KSchG)
DESHALB ist der Kündigungszugang häufig streitig
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 3:
https://www.waf-seminar.de/br258
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