Schwanger im Bewerbungsgespräch | Schwangerschaft und Geburt | Eltern ABC | ELTERN
Ich habe ein Bewerbungsgespräch. Muss ich sagen, dass ich schwanger
bin? | Darf der Arbeitgeber mich nach einer Schwangerschaft fragen?
Und darf ich sie verschweigen? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mathias Mayer steht Rede und Antwort im Video. H ...
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Ich habe ein Bewerbungsgespräch. Muss ich sagen, dass ich schwanger
bin? | Darf der Arbeitgeber mich nach einer Schwangerschaft fragen?
Und darf ich sie verschweigen? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mathias Mayer steht Rede und Antwort im Video. Hast du noch Fragen?
Muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin? Du
fragst dich, ob du im Bewerbungsgespräch erzählen musst, dass du
schwanger bist? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer
erklärt dir im Video, wie die rechtliche Lage dazu aussieht und ob
du in dieser Situation auch lügen darfst: 1. Muss ich im
Bewerbungsgespräch sagen, dasss ich schwanger bin? Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat auf diese Frage eine klare
Antwort: nein! Im Bewerbungsgespräch musst du nicht offenbaren,
dass du schwanger bist. Übrigens darf der Arbeitgeber dich auch
nicht danach fragen, selbst wenn die ausgeschrieben Tätigkeit für
dich und dein Baby gesundheitsgefährdend wäre. 2. Was kann ich tun,
wenn er mich nach einer Schwangerschaft fragt? Fragt dich der
Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch trotzdem, ob du schwanger bist,
hast du in diesem Fall das Recht darauf zu lügen. Du musst deine
Schwangerschaft nicht offenbaren. 3. Warum darf er mich nicht
fragen? Da er diese Frage einem Mann nicht stellen würde, ist die
Frage nach einer Schwangerschaft in dieser Situation rechtlich
gesehen diskriminierend. Denn die Praxis zeigt auch: Wenn die Frage
wahrheitsgemäß beantwortet wird, bekommt die Frau den Job meist
nicht. Du möchtest mehr über das Mutterschutzgesetz wissen? Dann
klick hier mal rein: https://bit.ly/2UyMFj1 Folgt ELTERN auch gerne
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https://bit.ly/2Qon4az Pinterest: https://bit.ly/2lhEo3n
Youtube: https://bit.ly/2FrDH2j Webseite: https://www.eltern.de
bin? | Darf der Arbeitgeber mich nach einer Schwangerschaft fragen?
Und darf ich sie verschweigen? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mathias Mayer steht Rede und Antwort im Video. Hast du noch Fragen?
Muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin? Du
fragst dich, ob du im Bewerbungsgespräch erzählen musst, dass du
schwanger bist? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer
erklärt dir im Video, wie die rechtliche Lage dazu aussieht und ob
du in dieser Situation auch lügen darfst: 1. Muss ich im
Bewerbungsgespräch sagen, dasss ich schwanger bin? Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat auf diese Frage eine klare
Antwort: nein! Im Bewerbungsgespräch musst du nicht offenbaren,
dass du schwanger bist. Übrigens darf der Arbeitgeber dich auch
nicht danach fragen, selbst wenn die ausgeschrieben Tätigkeit für
dich und dein Baby gesundheitsgefährdend wäre. 2. Was kann ich tun,
wenn er mich nach einer Schwangerschaft fragt? Fragt dich der
Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch trotzdem, ob du schwanger bist,
hast du in diesem Fall das Recht darauf zu lügen. Du musst deine
Schwangerschaft nicht offenbaren. 3. Warum darf er mich nicht
fragen? Da er diese Frage einem Mann nicht stellen würde, ist die
Frage nach einer Schwangerschaft in dieser Situation rechtlich
gesehen diskriminierend. Denn die Praxis zeigt auch: Wenn die Frage
wahrheitsgemäß beantwortet wird, bekommt die Frau den Job meist
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