Schwanger und befristet angestellt | Schwangerschaft und Geburt
Schwanger und befristet angestellt. Bin ich danach arbeitslos? |
Was für Rechte habe ich? Wie kann ich mich gegen eine Kündigung
wehren? Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? ELTERN-Fachanwalt
für Arbeitsrecht Mathias Mayer klärt im Video auf. Wie ...
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Schwanger und befristet angestellt. Bin ich danach arbeitslos? |
Was für Rechte habe ich? Wie kann ich mich gegen eine Kündigung
wehren? Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? ELTERN-Fachanwalt
für Arbeitsrecht Mathias Mayer klärt im Video auf. Wie findest du
die Gesetzeslage? Schwanger und befristet angestellt Was passiert,
wenn ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe und dann
schwanger werde? Bin ich danach arbeitslos? Was sind meine Rechte?
ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer erklärt dir alles
im Video: 1. Schwanger und befristet angestellt: Bin ich danach
arbeitslos? Ja, dein befristeter Arbeitsvertrag endet fristgerecht,
auch wenn du schwanger bist. Da ist es auch egal, ob er zeitlich
gebunden ist oder an eine Sachgrund festgemacht wurde. In diesem
Fall macht es keinen Unterschied, ob du schwanger bist oder nicht.
2. Wie kann ich mich trotzdem schützen? Unter bestimmten
Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf Schadensersatz und
Entschädigung gegen deinen Arbeitgeber. Nämlich dann, wenn er dein
befristetes Arbeitsverhältnis nur nicht verlängert, weil du
schwanger geworden bist. Problem: Du musst nachweisen können, dass
das der einzige Grund ist. Das kann E-Mail-Verkehr sein oder ein
schriftlicher Nachweis, dass er meinte, dass deine Schwangerschaft
der Grund dafür ist, dass dein Vertrag nicht verlängert wird. Eine
Äußerung gegenüber Zeugen kann auch schon reichen. 3. Warum habe
ich gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz? Verlängert dein
Arbeitgeber den Vertrag nur nicht, weil du schwanger geworden bist,
gilt das als Diskriminierung, weil nur Frauen schwanger sein
können. In diesem Fall ermöglicht das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz eine Klage auf Schadensersatz, da das als
Diskriminierung des Geschlechts gilt. Egal ob befristet oder
unbefristet, sag deinem Arbeitgeber unbedingt frühzeitig Bescheid,
dass du schwanger bist. Nur so kommst du auch effektiv in den
Genuss der Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes. Möchtest du mehr
über das Mutterschutzgesetz wissen? Lies doch mal hier weiter:
https://bit.ly/2UyMFj1 Folgt ELTERN auch gerne hier: Facebook:
https://www.facebook.com/eltern.de Instagram:
https://bit.ly/2Qon4az Pinterest: https://bit.ly/2lhEo3n
Youtube: https://bit.ly/2FrDH2j Webseite: https://www.eltern.de
Was für Rechte habe ich? Wie kann ich mich gegen eine Kündigung
wehren? Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? ELTERN-Fachanwalt
für Arbeitsrecht Mathias Mayer klärt im Video auf. Wie findest du
die Gesetzeslage? Schwanger und befristet angestellt Was passiert,
wenn ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe und dann
schwanger werde? Bin ich danach arbeitslos? Was sind meine Rechte?
ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer erklärt dir alles
im Video: 1. Schwanger und befristet angestellt: Bin ich danach
arbeitslos? Ja, dein befristeter Arbeitsvertrag endet fristgerecht,
auch wenn du schwanger bist. Da ist es auch egal, ob er zeitlich
gebunden ist oder an eine Sachgrund festgemacht wurde. In diesem
Fall macht es keinen Unterschied, ob du schwanger bist oder nicht.
2. Wie kann ich mich trotzdem schützen? Unter bestimmten
Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf Schadensersatz und
Entschädigung gegen deinen Arbeitgeber. Nämlich dann, wenn er dein
befristetes Arbeitsverhältnis nur nicht verlängert, weil du
schwanger geworden bist. Problem: Du musst nachweisen können, dass
das der einzige Grund ist. Das kann E-Mail-Verkehr sein oder ein
schriftlicher Nachweis, dass er meinte, dass deine Schwangerschaft
der Grund dafür ist, dass dein Vertrag nicht verlängert wird. Eine
Äußerung gegenüber Zeugen kann auch schon reichen. 3. Warum habe
ich gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz? Verlängert dein
Arbeitgeber den Vertrag nur nicht, weil du schwanger geworden bist,
gilt das als Diskriminierung, weil nur Frauen schwanger sein
können. In diesem Fall ermöglicht das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz eine Klage auf Schadensersatz, da das als
Diskriminierung des Geschlechts gilt. Egal ob befristet oder
unbefristet, sag deinem Arbeitgeber unbedingt frühzeitig Bescheid,
dass du schwanger bist. Nur so kommst du auch effektiv in den
Genuss der Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes. Möchtest du mehr
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