#5 Versammlungsrecht und Polizei
In der fünften Folge von „Grundgesetzlich“ spricht Moderatorin
Janina Zillekens-McFadden mit dem Juristen Michael Plöse über das
Versammlungsrecht und die Rolle der Polizei auf Demonstrationen.
39 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
In dieser Folge beschäftigen wir uns mit dem Grundrecht der
Versammlungsfreiheit. Beispiele für umstrittene Versammlungen gibt
es einige, wie z.B. die Klimaproteste der Letzten Generation oder
die sogenannten Bauernproteste. Entlang dieser Proteste und ihrer
verschiedenen Formen stellt sich immer wieder die Frage: Was ist
verfassungsrechtlich geschützt? Darf ich Straßen blockieren, mich
vermummen oder mir aussuchen, wann und wo ich protestiere? Und was
ist eigentlich die Rolle der Polizei? Dürfen Demonstrationen
aufgelöst oder sogar vorab verboten werden? All diese Fragen hat
Moderatorin Janina Zillekens-McFadden dem Juristen Michael Plöse
gestellt. Michael Plöse ist Rechtsanwalt und lehrt an der
Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und an der
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Dort unterrichtet er
u.a. Polizist*innen im Bachelorstudiengang „gehobener
Polizeivollzugsdienst“. Hier liegt der Fokus auf dem Recht der
Versammlungen, der polizeilichen Datenverarbeitung und dem
polizeilichen Zwang.
Versammlungsfreiheit. Beispiele für umstrittene Versammlungen gibt
es einige, wie z.B. die Klimaproteste der Letzten Generation oder
die sogenannten Bauernproteste. Entlang dieser Proteste und ihrer
verschiedenen Formen stellt sich immer wieder die Frage: Was ist
verfassungsrechtlich geschützt? Darf ich Straßen blockieren, mich
vermummen oder mir aussuchen, wann und wo ich protestiere? Und was
ist eigentlich die Rolle der Polizei? Dürfen Demonstrationen
aufgelöst oder sogar vorab verboten werden? All diese Fragen hat
Moderatorin Janina Zillekens-McFadden dem Juristen Michael Plöse
gestellt. Michael Plöse ist Rechtsanwalt und lehrt an der
Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und an der
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Dort unterrichtet er
u.a. Polizist*innen im Bachelorstudiengang „gehobener
Polizeivollzugsdienst“. Hier liegt der Fokus auf dem Recht der
Versammlungen, der polizeilichen Datenverarbeitung und dem
polizeilichen Zwang.
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