80 I Ohne Arbeit kein Werklohn?
21 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Kein Aprilscherz: Eine neue Folge von Einfall im Recht ist da!
Stellt euch vor: Ihr werdet beauftragt, ein lustiges Video für
eine Firmenfeier zu produzieren und bekommt auch eine Vorlage:
„So ungefähr soll es sein!“. Zwei Wochen vor der Feier liefert
ihr das Video ab. Zurecht weist euch die Auftragsgeberin darauf
hin, dass es 2 Minuten zu lang ist und auch sonst nicht den
Vorgaben entspricht. Wie genau das Video geändert werden soll,
sagt euch jedoch niemand. Zwei Wochen vergehen, die Firmenfeier
findet statt – ohne Video. Könnt ihr den Werklohn für das Video
verlangen? Hier stellen sich Fragen des Werkvertragsrechts, des
Unmöglichkeitsrechts und der Gefahrtragungsregeln. Anna
Kronenberg und Philipp Offergeld besprechen all dies in der neuen
Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: OLG Köln, 14.11.2018, Az. 11 U 71/18
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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