Gutes Urteil mit Haken
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Zwangsfrauenquote für
Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Gesetz beeinträchtige das
Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der
Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit un ...
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vor 4 Jahren
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Zwangsfrauenquote für
Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Gesetz beeinträchtige das
Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der
Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und
Chancengleichheit. Gute Sache mit einem Haken, sagt
NWZ-Nachrichtenchef Alexander Will.
Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Gesetz beeinträchtige das
Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der
Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und
Chancengleichheit. Gute Sache mit einem Haken, sagt
NWZ-Nachrichtenchef Alexander Will.
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