AUSFÜHRLICH: 18 Monate länger im AsylbLG: Neues Gesetz verfassungswidrig? Mit RA Volker Gerloff
1 Stunde 3 Minuten
Beschreibung
vor 7 Monaten
Statt nach 18 Monaten sollen Menschen nun erst nach 36 Monaten
sog. Analogleistungen nach SGB II/XII beziehen dürfen. Bundestag
und Bundesrat haben diese Änderung aufgrund des Beschlusses der
Minitserpräsidentenkonferenz vom 06.11.23 beschlossen, die dies
ausschließlich deshalb forderte, weil die Höhe der Leistungen
angeblich ein sog. „Pull-Faktor“ seien und deshalb Menschen nach
Deutschland kämen.
Wir beleuchten das Thema AUSFÜHRLICH mit RA Volker Gerloff und
betrachten dabei die grundsätzlichen Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes dazu wie auch die Historie der
Änderungen zu diesem Zeitraum zwischen 12, 36, 48, 15, 18 und nun
wieder 36 Monaten.
Wichtig dabei: Es sind eben nicht nur Menschen im laufenden
Asylverfahren, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, sondern auch
mit mancher Aufenthaltserlaubnis oder langjährigem Leben in
Deutschland.
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