S01E02: Drum prüfe, wer persönlich haftet.
Der Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.
59 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Laut OLG Dresden haften Geschäftsführer einer GmbH für
Datenschutzverstöße neben der Gesellschaft persönlich und
unmittelbar. Diese Entscheidung stellt die Grundsätze der
Geschäftsführerhaftung auf den Kopf. Aber auch in anderen
Compliance-Bereichen droht Ungemach: so versucht ThyssenKrupp
Regress bei einem ehemaligen Geschäftsführer für
kartellrechtliches Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe zu
nehmen. Angesichts immer neuer Compliance-Regelungen mit
Bußgeldandrohung (z.B. § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
und der Höhe der bei Verstößen verhängten Bußgelder werden
Datenschutz & Co. zunehmend auch zum persönlichen Risiko für
Geschäftsführer und Vorstände.
RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER. ordneten die aktuelle
Entscheidung des OLG Dresden in den Gesamtkontext ein. Was
bedeutet das Urteil für die praktische Arbeit der
Geschäftsführer? Was können Unternehmen und Geschäftsführer tun,
um die Risiken zu reduzieren? Diese und andere Fragen beantworten
wir in der zweiten Folge von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER.
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