Lohnt sich für Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung?
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vor 7 Monaten
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer und wir werden uns heute mal mit der Frage befassen,
inwiefern sich die Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer
lohnt.
Vielleicht sind Sie ja Existenzgründer und stellen sich die
Frage, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen
sollen. Dann wäre schon mal die erste Frage: Wann gilt man denn
überhaupt als Kleinunternehmer?
Also die gesetzliche Regelung sieht vor, dass man als
Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres maximal
22.000 € betragen hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich
50.000 € nicht übersteigen wird.
In diesem Fall kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch
machen, die dann beim Finanzamt beantragt werden muss.
Warum muss das beim Finanzamt beantragt werden? Weil es hier um
die Umsatzsteuer geht.
Die Regel ist ja, dass man auf seine erbrachten Leistungen – also
Warenlieferungen oder Dienstleistungen – die Umsatzsteuer noch
aufschlagen und an den Staat – eben ans Finanzamt – abführen
muss. Der Kleinunternehmer aber muss die Umsatzsteuer nicht
erheben – oder genauer gesagt – er darf sie gar nicht erheben.
Was heißt das jetzt? Nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, wir
sind Unternehmer und stellen dem Kunden jetzt eine Leistung von
100 € in Rechnung. Wenn wir kein Kleinunternehmer sind, dann
müssen wir die Umsatzsteuer aufschlagen, das sind in der Regel 19
% und wären hier dann auch 19 €. Also würde man vom Kunden
insgesamt 119 € einfordern.
Sofern unser Kunde ein Geschäftskunde ist, dann gilt für ihn die
Umsatzsteuer, die wir von ihm eingefordert haben, als sogenannte
Vorsteuer und die holt er sich vom Finanzamt wieder zurück. Somit
ist es einem Geschäftskunden eigentlich gleichgültig, ob wir
Umsatzsteuer erheben oder nicht. Er hat weder Vor- noch
Nachteile.
Wie aber sieht das aus, wenn man Privatkunden eine Rechnung
stellt? Der Privatkunde muss natürlich auch 119 € bezahlen,
allerdings kann dieser die Umsatzsteuer von 19 € nicht wieder vom
Finanzamt zurückholen. Und bei Privatkunden wäre die
Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da wir hier nur den
Warenwert in Höhe von 100 € in Rechnung stellen bräuchten.
Das wäre jetzt eine Einnahmeseite, wo man festhalten kann, dass
die Kleinunternehmerregelung nur bei Privatkunden vorteilhaft
ist. Wie sieht es denn jetzt mit Ausgabenseite aus?
Wenn wir Leistungen empfangen, erhalten wir eine Rechnung von
unserem Lieferanten bzw. unserem Dienstleister. Dieser stellt
auch eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Angenommen, unser
Lieferant liefert uns eine Ware im Wert von 100 €, dann wäre der
Rechnungsbetrag 119 €, weil dieser ja auch 19 % Umsatzsteuer
erheben muss.
Wir müssten also 119 € an unseren Lieferanten zunächst abführen.
Wenn wir aber kein Kleinunternehmer sind, dann gilt für uns die
Umsatzsteuer, die wir an den Lieferanten bereits abgeführt haben,
als Vorsteuer, und diese holen wir uns vom Finanzamt wieder
zurück. Das heißt, die Ware hat für uns dann einen Wert von 100
€.
Als Kleinunternehmer aber stellen wir keine Umsatzsteuer in
Rechnung und können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend
machen. Und das würde hier bedeuten, dass wir die Rechnung von
unserem Lieferanten mit 119 € begleichen würden und die 19 € uns
nicht zurückholen könnten. Unsere Kosten wären damit deutlich
höher.
Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur für jene
Unternehmen, die vorwiegend Privatkunden haben und nur geringe
Ausgaben. Ansonsten lohnt sie sich nicht.
Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im
Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine
Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat
abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das
Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch
noch eine staatliche Unterstützung bekommen.
Melden Sie sich einfach an unter:
www.perspektive-existenzgruender.de.
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