Bagatelldelikte am Arbeitsplatz

Bagatelldelikte am Arbeitsplatz

Was tun bei Beschimpfungen, Tätlichkeiten und Mitarbeiterdiebstahl am Arbeitsplatz?
32 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Wie ist die Rechtslage, wenn Arbeitnehmende einen Diebstahl
begehen? Wie soll ein Chef reagieren, wenn er als «Trottel»
bezeichnet wird? Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Vorgesetzte,
wenn sie von ihrem Angestellten tätlich angegriffen wird? Bei sog.
«Bagatelldelikten am Arbeitsplatz» ist der Deliktsbetrag meist eher
klein, der Vertrauensverlust für die Arbeitgeberin hingegen oft
gross. Seitens der Arbeitgeberin stellt sich stets die Frage, ob in
solch einer Situation eine fristlose Entlassung gerechtfertigt ist
oder nicht. Zentral für die Beurteilung dieser Frage ist, ob ein
wichtiger Grund vorliegt. Dies ist bei eigentlichen Straftaten
gegen die Arbeitgeberin, Mitarbeiter oder Kunden meist der Fall, da
sie eine schwere Verletzung der Treuepflicht darstellen. Wie
verhält es sich jedoch bei Bagatelldelikten? Hier handelt es sich
oft um heikle Grenzfälle. Notwendig ist in jedem Fall eine
umgehende Reaktion auf das Geschehene. Zu beachten ist, dass stets
eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der konkreten
Umstände stattzufinden hat. Im Podcast «Arbeitsrecht Inside»
sprechen Prof. Dr. Roger Rudolph von der Universität Zürich und
Milena Ragaz über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen
einer fristlosen Entlassung und über zahlreiche spannende
Bagatelldelikt-Fälle aus der Gerichtspraxis. Mehr Infos über
Professor Roger Rudolph gibt es hier:
https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html

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