Beschreibung

vor 7 Monaten

…  in Kombination mit der Sonder-AfA sind über 38%
Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich.


 


Was hat das lange gedauert!


17.07.2023 BMF Refentenentwurf bis 27.03.2024 Verkündung.


Aber immer noch schneller als manche Baugenehmigung .


Zusammen mit dem Steuerberater Jörg Bosse spricht Dr. Oliver
Altenhövel über die immobilienspezifischen Aspekte aus dem
Wachstumschancen-Gesetz.


 


Nun sind es 5% statt 6% degressive AfA geworden. Aber wie
berechnet man die degressive AfA und wann ist der Break-Even auf
die lineare AfA von 3%.


Und was ist bei der Herstellung und Anschaffung zu beachten? Die
degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem
30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird.


Im Fall der Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich,
wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem
1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.


Und diese Immobilien müssen den Effizienzhaus-Standard 55
erfüllen, der aber für Neubauten bereits seit dem 01.01.2023
verpflichtend ist.


Und dann sprechen die beiden noch über die Sonderabschreibung für
den Mietwohnungsneubau, § 7b EstG. Auch hier hat es
Verbesserungen gegeben.





Sofern alle Bedingungen erfüllt werden, sind in der Kombination
über 38% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich!





Also reinhören und investieren?





Was meint ihr?


Ist die 5% degressive Abschreibung nun der Beschleuniger für den
Neubau?

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