Update: Verfassungsschutz und AfD streiten über Extremismusverdacht
Am Oberverwaltungsgericht Münster wird weiter verhandelt, ob die
AfD als Verdachtsfall einzustufen ist. Und: Eigentümerverband will
gegen Mietpreisbremse klagen.
10 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die
Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom
Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren
am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut
überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März
statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der
AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen.
Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit
bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei
ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der
Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft. Die SPD und die FDP
haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse
bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch
weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht
mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch
vorgehen. Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen
Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf:
Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua
Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an
Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine
Botschaft in Berlin geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der
diplomatischen Vertretung in Wien weitergeführt. Was noch? Ein
Hund, der zu freundlich für die Polizeischule war, wird jetzt als
Rettungshund zum Star. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen
Redaktion: Helena Schmidt Mitarbeit: Lea Schüler Fragen,
Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge: AfD: Maximilian Krah soll den Volksbegriff
der AfD erklären OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten
vor Gericht um Volksbegriff Wohnungsnot: Eigentümerverband will
gegen Verlängerung der Mietpreisbremse klagen Ampelkoalition: SPD
und FDP einigen sich zu Datenspeicherung und Mietpreisbremse
Nahostkrieg: Nicaragua schließt seine Botschaft in Deutschland
IGH-Klage Nicaraguas: Deutschland widerspricht Vorwürfen der
Beihilfe zum Völkermord in Gaza [ANZEIGE] Mehr über
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rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die
Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom
Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren
am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut
überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März
statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der
AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen.
Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit
bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei
ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der
Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft. Die SPD und die FDP
haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse
bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch
weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht
mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch
vorgehen. Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen
Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf:
Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua
Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an
Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine
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