S03E06: Worauf noch hinzuweisen wäre... Hinweisgeberschutz in der Praxis

S03E06: Worauf noch hinzuweisen wäre... Hinweisgeberschutz in der Praxis

Der Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.
44 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Seit 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle
Unternehmen ab 50 Beschäftigte anwendbar. Erste Entscheidungen
der Gerichte zum Whistleblowerschutz liegen auch schon vor. Wie
immer hin und wieder weise, widmen sich unsere Compliance-Petzen
Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner den aktuellen
Ereignissen. Ob ein Urteil des ArbG Hamm zu geteilten Meinungen
führt, erfahren Sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER
& LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE
RECHTSANWÄLTE.


Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr.
Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung:
RundL@schulte-lawyers.com.


Links zur Episode:


DER GUTE DRAHT. Hinweisgeberschutzsysteme von SCHULTE
RECHTSANWÄLTE.:
https://www.schulte-lawyers.com/compliance/hinweisgeberschutz


ArbG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2024 – 2 Ca 1229/23:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html


RUNDL S02E03: Sachdienliche Hinweise an alle internen
Meldestellen:
https://www.schulte-lawyers.com/rundl-podcast/s02e03


RUNDL S02E04: To whom it may Konzern: Spezialthemen des
Hinweisgeberschutzes:
https://www.schulte-lawyers.com/rundl-podcast/s02e04

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