Ehemaliger BGH-Richter Prof. Fischer: Die Frage sei, ob Herr Höcke „vorsätzlich gehandelt hat oder nicht?“
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vor 7 Monaten
Sollte der Thüringer AfD-Chef schuldig gesprochen werden, droht ihm
eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, sowie
bei Vorsatz der Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts. Prof.
Thomas Fischer, ehem. Vorsitzender BGH-Richter, sprach mit Matthias
Hacker, zu dem Prozess gegen Björn Höcke wegen mutmaßlicher
Nazi-Parolen.
eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, sowie
bei Vorsatz der Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts. Prof.
Thomas Fischer, ehem. Vorsitzender BGH-Richter, sprach mit Matthias
Hacker, zu dem Prozess gegen Björn Höcke wegen mutmaßlicher
Nazi-Parolen.
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