Hallo, wir brauchen wie die letzten Monate bitte die Abrechnung per Mail. da wir sie selber nicht ziehen können.Danke
21 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Möglicherweise hat die Klage Nicaraguas gegen Deutschlands
Unterstützung von Israels Angriffen auf die Zivilbevölkerung des
Gaza-Streifens vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) keinen
Erfolg. Schließlich gibt es viele formale Fallstricke und
außerdem wurde diese Gerichtsbarkeit unter der Führung von
Kolonialstaaten gegründet, welche sich natürlich zahlreiche
Schlupflöcher offen gelassen hatten, falls überhaupt jemals
jemand es wagen sollte, Klage zu erheben. Aber als am 8. und 9.
April vor dem IGH die Anhörung der Anwälte Nicaraguas stattfand,
verlieh dies trotzdem der Politik Deutschlands und dem Einsatz
von Gerichten ein neues Gewicht, mit denen westliche Politiker
vor wenigen Monaten noch nicht gerechnet hatten. Nicaragua
argumentiert nicht nur, dass Deutschland durch die immer noch
stattfindenden Waffenlieferungen an Israel gegen die
Völkermordkonvention verstößt, sondern auch, dass sie
Hilfslieferungen verhindern, durch Zurückhaltung von Zahlungen an
UNWRA. Nicaragua erklärt, dass in der UN-Konvention ausdrücklich
auch die Verhinderung eines möglichen Völkermordes beschrieben
wird. Aber schauen wir uns die Argumentation im Detail an.
Interessanterweise übertrugen internationale Medien den Prozess
live, während er von deutschen Medien weitgehend ignoriert, oder
als weniger wichtig dargestellt wurde, obwohl der Prozess für
Deutschland einer Imagekatastrophe gleich kommt.
Nicaragua
Der vor dem Gericht als Vertreter Nicaraguas auftretende Anwalt
Carlos J.A. Gómez war vor ca. 40 Jahren in einem ähnlichen
Verfahren gegen die Vereinigten Staaten von Amerika erfolgreich
gewesen (1). Er war damals Teil der Vertretergruppe Nicaraguas
vor dem Gericht, der es dazu bewegt hatte, die USA zu
verurteilen. Damals ging es auch um Verletzungen des Völkerrechts
aber auch der Verletzung der Souveränität Nicaraguas, weil die
USA die sandinistischen Rebellen unterstützt hatten, und u.a.
auch für die Verminung von Gewässern verantwortlich waren. Das
Gericht verurteilte die USA zu 2,4 Milliarden US-Dollar
Schadenersatzzahlungen, welche natürlich nie gezahlt wurden, weil
die USA das Gericht kurzerhand nicht anerkannten, und ihre
frühere Unterwerfungserklärung zurückzogen. Übrigens wird es noch
als Präzedenzfall herangezogen werden, wenn Syrien Deutschland
verklagt, wegen Unterstützung der so genannten Rebellen, als sich
die deutsche Politik noch brüstete, dass „Assad“ in ein paar
Wochen „gehen“ würde. Aber das wird noch ein anderes Thema für
Deutschlands Politik „wir sind wieder wer“...
... hier weiterlesen:
https://apolut.net/deutschlands-beihilfe-zum-plausiblen-voelkermord-von-jochen-mitschka
+++
Bildquelle: Anas-Mohammed / shutterstock
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