Gegen Barrieren kann man sich wehren! Rüstzeug für den Umgang mit öffentlichen Stellen
Barrierefreiheit von Apps und Websites öffentlicher Stellen ist ein
Recht. Wir erklären, wie Sie ihr Recht in Anspruch nehmen können,
stellen die neue Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen
Behindertengleichstellungsgesetz vor und berichten, wie der BS
30 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Hinweise und Links
Öffentliche Stellen, also z.B. Behörden, sind verpflichtet auf
ihren Websites eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu verlinken.
Diese muss eine Feedback-Option beinhalten, mit der man
Barrieren, die man auf der Website gefunden hat, melden kann.
Üblicherweise ist das ein einfaches Formular. Sie brauchen hierzu
kein Fachwissen. Folgende Punkte sollten Sie erwähnen:
Betriebssystem, Browser und Screen Reader mit Versionsnummer
Seite, auf der man die Barriere gefunden hat. (Am besten die
Webadresse aus der Adressleiste des Browsers kopieren.)
Beschreibung der Barriere(n), also z.B. Grafik ohne
Alternativtext, Schalter ohne Beschriftung, Kontrast nicht
ausreichend.
Wir empfehlen, den Text in einem Editor wie MS Word vorzubereiten
und zu speichern. Durch das Erstelldatum weiß man immer, wie lang
die Meldung her ist. In Hamburg beträgt die Frist für eine
Reaktion zwei Wochen. Bis dahin muss die Barriere nicht behoben
sein, aber die betreffende Stelle muss sich zur Meldung äußern.
Geschieht das nicht oder ist die Rückmeldung unbefriedigend,
können Sie ohne Weiteres die Schlichtungsstelle einschalten.
Diese wird mit der betreffenden Stelle Kontakt aufnehmen und ggf.
vermitteln. Hier der Link zur Schlichtungsstelle nach dem
Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung/ Es
gibt eine Mailingliste, in der sich Menschen, die Barrieren
melden wollen oder schon Erfahrung damit haben, austauschen
können. In die Mailingliste können Sie sich eintragen unter:
https://www.iscb.de/barrieren-melden.php
Öffentliche Stellen, also z.B. Behörden, sind verpflichtet auf
ihren Websites eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu verlinken.
Diese muss eine Feedback-Option beinhalten, mit der man
Barrieren, die man auf der Website gefunden hat, melden kann.
Üblicherweise ist das ein einfaches Formular. Sie brauchen hierzu
kein Fachwissen. Folgende Punkte sollten Sie erwähnen:
Betriebssystem, Browser und Screen Reader mit Versionsnummer
Seite, auf der man die Barriere gefunden hat. (Am besten die
Webadresse aus der Adressleiste des Browsers kopieren.)
Beschreibung der Barriere(n), also z.B. Grafik ohne
Alternativtext, Schalter ohne Beschriftung, Kontrast nicht
ausreichend.
Wir empfehlen, den Text in einem Editor wie MS Word vorzubereiten
und zu speichern. Durch das Erstelldatum weiß man immer, wie lang
die Meldung her ist. In Hamburg beträgt die Frist für eine
Reaktion zwei Wochen. Bis dahin muss die Barriere nicht behoben
sein, aber die betreffende Stelle muss sich zur Meldung äußern.
Geschieht das nicht oder ist die Rückmeldung unbefriedigend,
können Sie ohne Weiteres die Schlichtungsstelle einschalten.
Diese wird mit der betreffenden Stelle Kontakt aufnehmen und ggf.
vermitteln. Hier der Link zur Schlichtungsstelle nach dem
Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung/ Es
gibt eine Mailingliste, in der sich Menschen, die Barrieren
melden wollen oder schon Erfahrung damit haben, austauschen
können. In die Mailingliste können Sie sich eintragen unter:
https://www.iscb.de/barrieren-melden.php
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