#027 Abmahnung aufgrund von anonymen Beschuldigungen rechtens?
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Mitarbeitende hatten einen Kollegen beschuldigt, er habe sich
gegenüber anderen sehr abfällig geäußert. Daraufhin hat der
Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter zunächst angehört und
dann abgemahnt. Allerdings ohne den Namen der Kollegen zu nennen,
die sich beschwert hatten. Der abgemahnte Mitarbeiter zog
daraufhin vor das Arbeitsgericht Düsseldorf. Er wollte, dass der
Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen muss. Zu
Recht?
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2021, Az. 7
Ca 1347/23.
Eine grundlegende Einführung zur Abmahnung gibt es in der neunten
Episode dieses Podcasts.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
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Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn
der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum
Stichwort „Zeugnis“.
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