#87: Steuerpflicht im Alter: Was Rentner zur Steuererklärung wissen müssen
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vor 7 Monaten
Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet,
dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der
Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 wurde die
Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein
wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen
eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes
Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für diejenigen, die ab
2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es
besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der
steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die
Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten
Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die
Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen.
Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen,
darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten,
Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente
zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und
Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge. Zum Beispiel hat
ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit,
diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu
machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich
mindern. Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von
Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen
Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente
berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird.
[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0800.html]
Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei
Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein
berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen.
[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0900.html]
dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der
Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 wurde die
Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein
wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen
eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes
Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für diejenigen, die ab
2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es
besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der
steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die
Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten
Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die
Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen.
Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen,
darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten,
Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente
zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und
Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge. Zum Beispiel hat
ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit,
diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu
machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich
mindern. Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von
Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen
Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente
berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird.
[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0800.html]
Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei
Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein
berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen.
[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0900.html]
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