§218 (Schwangerschaftsabbruch) I

§218 (Schwangerschaftsabbruch) I

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
28 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Der Konflikt, ob sich eine Frau für oder gegen eine Schwangerschaft
entscheidet, ist sehr persönlich und oft schambehaftet.
Gesellschaftlich ist der Schwangerschaftsabbruch seit Jahrhunderten
geregelt und normiert. In Deutschland wurde nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 ein und der gesetzlichen
Regelung 1995 Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen
Rechtsgütern gefunden: Das Lebensrecht des Ungeborenen, auf das die
Verfassungsrichter verwiesen, und das Recht der Frau auf
Selbstbestimmung. Gefasst wurden die gesetzlichen Regelungen in §§
218 ff. StGB und im bereits 1992 in Kraft getretenen
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Über die derzeit geltende
Regelung, den Wert der Pflichtberatung und die Frage, wie Frauen,
die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, geholfen werden kann,
sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne
Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union.

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